Vergnügungsstätten allgemein
Unter dem Begriff der Vergnügungsstätten finden sich Projekte für Konzerte und Veranstaltungen, Clubs, Bars und Restaurants.
Sie alle haben gemeinsam, dass die Genehmigungsfähigkeit im Innenstadtbereich schwierig ist und meistens im Ermessensspielraum der Behörden liegt.
Unsere Kernkompetenzen liegen dabei im Einholen einer Baugenehmigung sowie dem Brandschutz.